III. BPräsWehrDGerKldgAnO
Am Barett tragen
a).
der Bundeswehrdisziplinaranwaltzwei karmesinrote Schnüre in Seide,
b).
die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammerneine Schnur in Silber,
c).
die Wehrdisziplinaranwälte und die für den Bundeswehrdisziplinaranwalt auftretenden Beamten eine Spange tätig werden.