BPräsWehrDGerKldgAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungIV. BPräsWehrDGerKldgAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Wehrdienstgerichten III.Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen. III.