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Ziel der Gefahrenverhütungsschau ist die vorbeugende Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosionen oder andere Gefahr bringende Ereignisse, die von baulichen Anlagen auf Grund ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes ausgehen und im Schadenfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen, eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt oder für Sachwerte hervorrufen können.
Bei der Gefahrenverhütungsschau wird festgestellt, ob die bauaufsichtlich vorgeschriebenen oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften angeordneten brandschutztechnischen Maßnahmen umgesetzt wurden und die Einrichtungen im ordnungsgemäßen Zustand sind. Insbesondere wird festgestellt, ob
die Nutzung und die Gebäude dem genehmigten Zustand entsprechen,
die Rettungswege gekennzeichnet, benutzbar und - falls vorgeschrieben - frei von brennbaren Stoffen sind,
die Löschwasserversorgung gesichert ist,
erforderliche Sonderlöschmittel in ausreichender Menge und gebrauchsfähigem Zustand vorhanden sind,
Flächen für die Feuerwehr frei und gekennzeichnet sind,
die vorgeschriebenen Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen sowie Feuerlöschgeräte vorhanden und betriebsbereit sind,
die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen von Sicherheitseinrichtungen durchgeführt wurden,
die vorgeschriebenen Feuerwehrpläne vorhanden sind und
die geforderten Brandschutzordnungen bekannt sind, eingehalten werden und Brandschutzbeauftragte und Selbsthilfekräfte in der geforderten Anzahl vorhanden und einsatzbereit sind.