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Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Das Verwaltungsabkommen über die Brandschutzforschung vom 28. Dezember 1976 in der Fassung der Änderung vom 5. Juni 1987 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Jedes Land kann das Verwaltungsabkommen schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr kündigen. Das Verwaltungsabkommen wird im Fall der Kündigung unter den verbleibenden Ländern fortgesetzt.