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Die Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Sie kann durch gleich lautende Schriftsätze der Vertragspartner geändert werden.
Sie kann mit einer einjährigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres von jedem Vertragspartner gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1982. Sie tritt im Übrigen außer Kraft, wenn das Abkommen nicht verlängert wird oder durch Kündigung außer Kraft tritt.