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Feuerwehr-Dienstvorschriften, die vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen sind, werden vom Ministerium für Inneres und Sport durch Erlass im Saarland eingeführt. Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der nebenberuflichen Angehörigen der Werkfeuerwehren richtet sich nach den eingeführten Feuerwehr-Dienstvorschriften.