§ 4 BrauMäAusbV
Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Auswählen, Annehmen und Lagern von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen,
Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln,
Ausführen von Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene,
Herstellen von Malz,
Herstellen von Würze,
Gären, Reifen und Lagern von Bier,
Filtrieren von Bier,
Herstellen von
alkoholfreien Bieren im Brauprozess oder durch nachträglichen Alkoholentzug,
alkoholhaltigen oder alkoholfreien Biermischgetränken und
alkoholfreien Erfrischungsgetränken,
Abfüllen, Ausstatten und Lagern von Bier und der unter Nummer 8 genannten Getränke,
Aufbauen, Betreiben, Pflegen und Überprüfen von Getränkeschankanlagen sowie Durchführen der Produktpflege, insbesondere die Beratung von Kunden zu Produkten und Gläserpflege und
nachhaltiges Einsetzen von
Energie zum Erwärmen, Kühlen, Transportieren und Reinigen,
Kohlendioxid,
Druckluft und
Wasser als Rohstoff und Betriebsmittel.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt,
Planen von Arbeitsabläufen,
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
Anwenden berufsbezogener Vorschriften.