§ 33 Abs. 1 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.
§ 43 Abs. 1 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Rede erfolgt grundsätzlich in freiem Vortrag. Dabei können Aufzeichnungen benutzt werden. Zitate sind kenntlich zu machen. Im Wortlaut vorbereitete Reden…
§ 34 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die Redner sprechen von den dafür bestimmten Saalmikrofonen oder vom Rednerpult aus.
§ 22c Abs. 2 BRGO 2025Ordnungsruf
Der Ordnungsruf oder der Anlass hierzu dürfen in den folgenden Redebeiträgen nicht zum Gegenstand von Erörterungen gemacht werden.
§ 78 Abs. 6 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Wird im Ältestenrat vorab vereinbart, anstelle einer Aussprache die schriftlichen Redetexte zu Protokoll zu nehmen, werden die betreffenden Punkte in der…