§ 24 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Die Redebeiträge sind grundsätzlich in freiem Vortrag vom Redepult aus zu halten. Es können Aufzeichnungen benutzt werden.
§ 43 Abs. 1 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Rede erfolgt grundsätzlich in freiem Vortrag. Dabei können Aufzeichnungen benutzt werden. Zitate sind kenntlich zu machen. Im Wortlaut vorbereitete Reden…
§ 22b BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Rednerin oder einen Redner, die oder der vom Beratungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen.
§ 39 Abs. 1 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Präsidentin oder der Präsident bestimmt die Redereihenfolge. Maßgebend für die Reihenfolge sind die sachgemäße Erledigung und die zweckmäßige Gestaltung der…
§ 22c Abs. 2 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Der Ordnungsruf oder der Anlass hierzu dürfen in den folgenden Redebeiträgen nicht zum Gegenstand von Erörterungen gemacht werden.