§ 60 Abs. 4 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
In begründeten Ausnahmefällen ist die Einberufung einer Sitzung, an der Mitglieder eines Ausschusses über elektronische Kommunikationsmittel teilnehmen können,…
Art. 1 Satz 3 Nr. 5 SN-21194Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
„Sie oder er kann entscheiden, dass die Sitzung ganz oder teilweise unter Nutzung geeigneter Video- oder Telefonkonferenzsysteme durchgeführt wird.“
§ 4 Abs. 6 VwSchulG SL 2022Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule Vom 16. Februar 2022*)
Die Sitzungen des Verbandsausschusses können in außerordentlichen Notlagen in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. § 51a Absatz 1, 2 und 4 des…
§ 12 Abs. 2 SR-GesetzGesetz über den Saarländischen Rundfunk (SR-Gesetz) Vom 17. Oktober 2023*)
Das Vorsitz führende Mitglied kann in begründeten Fällen eine Sitzung auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz einberufen, wenn kein Mitglied des…
§ 9 Abs. 5 VO-RZVKVerordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK) Vom 1. Oktober 2008
Die Sitzungen der Verwaltungsbeiräte können anstatt in Präsenz auch als Videokonferenz durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Art der Sitzung trifft die…