§ 2 Abs. 1 BRHGGesetz über den Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof hat seinen Sitz in Bonn. Er kann Außenstellen einrichten.
§ 1 Abs. 2 RHGGesetz Nr. 943 über den Rechnungshof des Saarlandes (Rechnungshofgesetz - RHG) Vom 15. Dezember 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 1983
Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Saarbrücken. Er führt die Bezeichnung „Rechnungshof des Saarlandes“.
§ 3 Abs. 1 BRHGGesetz über den Bundesrechnungshof
Mitglieder des Bundesrechnungshofes sind der Präsident, der Vizepräsident, die Leiter der Prüfungsabteilungen und die Prüfungsgebietsleiter.
§ 1 Abs. 2 RHG SNRechnungshofgesetz
Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Döbeln.
§ 8 BRHGGesetz über den Bundesrechnungshof
Entscheidungen des Bundesrechnungshofes treffen der Präsident (§ 19 Satz 1 Nr. 2), die Kollegien (§ 9), die Prüfungsgruppen (§ 10), die Senate (§ 11) und der…