Anlage BrillVerfMAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2743 - 2747) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen (§ 3 Nr. 5) 3*) 3*) 6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Nr. 6) 4*) 4*) 4*) 7Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 7) 4*) 6*)8Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 8) 4*) 9Warten und Pflegen von Betriebsmitteln (§ 3 Nr. 9) 5*) 5*) 10Messen und Prüfen, Endkontrolle (§ 3 Nr. 10) 4*) 4*) 6*)11Grundlagen der Metallbearbeitung (§ 3 Nr. 11) 4 12Bedienen von Produktionsanlagen, Überwachen von Produktionsabläufen (§ 3 Nr. 12) 6 7 8 413Bearbeiten von Brillengläsern (§ 3 Nr. 13) 16 8 214Reinigen von Gläsern (§ 3 Nr. 14) 6 4 15Oberflächenveredlung (§ 3 Nr. 15) 5 1516Kundenberatung (§ 3 Nr. 16) 15
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mitgestalten, insbesondere Verbesserungen der Arbeitsumgebung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte anregen
Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und abstimmen
Material, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel bereitstellen und betriebsbereit machen
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen betriebsbereit machen und überprüfen sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
Arbeitsergebnisse zusammenführen, erbrachte Leistungen kontrollieren und anhand von Vorgaben bewerten sowie dokumentieren
technische Zeichnungen sowie Skizzen und Stücklisten anfertigen und anwenden
Normen, insbesondere Toleranznormen, anwenden
Mess- und Prüfdaten lesen und dokumentieren
Informationen beschaffen und auswerten; Informations- und Kommunikationstechniken nutzen; Daten sichern und schützen
deutsche und fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden
technische Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen und Diagramme, anwenden
Versuche und Arbeitsabläufe protokollieren sowie Arbeitspläne erstellen und anwenden
mit anderen Funktionsbereichen des Betriebes zusammenarbeiten, betriebliche Kommunikation nutzen und bei Entscheidungsprozessen mitwirken
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswerten
branchenübliche Standardsoftware anwenden
tätigkeitsbezogene Elemente des Qualitätsmanagementsystems des Betriebes anwenden
Prüfergebnisse auswerten und qualitätssichernde statistische Verfahren anwenden
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements zur kontinuierlichen Verbesserung im eigenen Arbeitsbereich anwenden
Waren annehmen und anhand von Begleitpapieren auf Richtigkeit, Art, Menge, Beschaffenheit und Absender überprüfen sowie Wareneingangsdatum erfassen
Werk- und Hilfsstoffe nach ihren Eigenschaften unterscheiden und auf ihre Verwendbarkeit prüfen; Fehlmengen, Mängel, Falschlieferungen und Schäden feststellen und melden
Werkstoffe und Halbzeuge nach Form, Art und Beschaffenheit sowie nach Bearbeitbarkeit unterscheiden
Werkzeuge zum Fräsen, Drehen, Schleifen, Läppen und Polieren bereitstellen
Transport und Lagerung von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie von Produkten sicherstellen
Werkzeuge, Messgeräte und Prüfzeuge überprüfen und pflegen
Betriebsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, kennzeichnen, auffüllen, wechseln und der Entsorgung zuführen; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Vorschriften beachten
Betriebsbereitschaft der Produktionsanlagen sicherstellen, Verschleißteile austauschen und den Austausch veranlassen
Maschinen und technische Einrichtungen nach Wartungs- und Inspektionsplänen, insbesondere unter Berücksichtigung von Prüfwerten, von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie der Wartungshäufigkeit, warten
Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität beachten
Mess- und Prüfmittel sowie Prüfverfahren auswählen und anwenden
geometrische Anforderungen prüfen, insbesondere Durchmesser, Mittendicke, Mindestranddicke, Größe des Nahteils, Stempel und Markierung
optische Eigenschaften prüfen, insbesondere Dioptrie, Achslage, Zentrierung und Addition
kosmetische Abweichungen feststellen, insbesondere Oberflächenfehler, Werkstofffehler und Farbabweichung
Korrekturen durchführen und veranlassen
Endkontrolle mit Messanlagen durchführen und Messprotokolle auswerten
Produkte zum Versand zusammenstellen und verpacken
Flächen und Formen an Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen eben, winklig und parallel auf Maß feilen
Außen- und Innengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneiden
Werkstücke nach Anriss mit Handsäge trennen
Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen mit ortsfesten Bohrmaschinen bohren und senken
Bleche und Profile umformen
Werkstücke durch Drehen sowie Stirn-, Umfangs- und Planfräsen bearbeiten
Werkstücke unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben und verstiften, Schraubverbindungen herstellen
Betriebsbereitschaft von Produktionseinrichtungen sicherstellen und diese in Betrieb nehmen
Programme für numerisch gesteuerte Fertigungsmaschinen anwenden sowie Korrekturwerte eingeben
Programmabläufe von Anlagen überwachen
mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen und Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen
Betriebsdaten an Produktionsanlagen in Abhängigkeit von Werkzeug, Werkstück sowie Verfahrenstechnik einhalten
Produktionsprozesse und Funktionsmerkmale nach Vorgaben überwachen, einhalten und ändern
Störungen im Materialfluss und an Produktionsanlagen feststellen, eingrenzen und beheben und deren Behebung veranlassen
Rohgläser, insbesondere der Halbfabrikate aus Glas oder aus Kunststoff, auswählen und bestimmen
Bearbeitungsverfahren und Werkzeuge auswählen, Maschinenwerte ermitteln und einstellen
Fügetechniken, insbesondere Blocken und Spannen, unterscheiden
Rohlinge für die weitere Bearbeitung ausrichten und fügen
Rohlinge unter Berücksichtigung der Art und Beschaffenheit rundieren, fräsen, drehen und schleifen
Rohlinge unter Berücksichtigung der Art und Beschaffenheit läppen und polieren
Brillengläser formranden
Werkstoffen Reinigungsmethoden zuordnen
Brillengläser von Hand reinigen
Brillengläser zur maschinellen Reinigung vorbereiten
Reinigungsbäder nach betrieblichen Vorschriften ansetzen und prüfen, Reinigungsmittel einer umweltgerechten Entsorgung zuführen
Hilfsmittel vor Bestückung der Reinigungsanlage auswählen, Reinigungsanlage bestücken und bedienen
Brillengläser unterschiedlichen Farbgebungsverfahren zuordnen
Farbbäder ansetzen
Brillengläser nach Vorgabe färben und Transmissionstest durchführen
Brillengläser auf Farbgleichheit prüfen
Beschichtungsmaterialien unterscheiden und den Verfahren zuordnen
Brillengläser zum Beschichten vorbereiten
Beschichtungsanlagen prozessbezogen vorbereiten, bestücken und bedienen
Oberflächen nach der Beschichtung auf Festigkeit, Reflexion und Transmission prüfen
Muster, Preislisten und Werbematerial bereitstellen
Berechnungen durchführen
Kundengespräche situationsgerecht führen
technische Bestellannahmen, Muster, Rücksendungen und Aufträge für Sonderanfertigungen bearbeiten
Kundenwünsche beachten
Wartungs- und Pflegehinweise erläutern
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.