BrKrFrühErkV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 BrKrFrühErkVInkrafttretenVerordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen § 9Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2018 in Kraft. § 9