§ 39 Abs. 1 Nr. 5 BRüGdie Angabe der Höhe der rückerstattungsrechtlichen Ansprüche unter Berücksichtigung des § 23,
§ 20 Abs. 3 BRüG§ 16 Abs. 2 findet Anwendung.
§ 42 Abs. 4 BRüGZuständig ist das Landgericht, das in dem vorangegangenen Rückerstattungsverfahren zuständig gewesen ist oder gewesen wäre. Ist dieses Landgericht für…
§ 25 Abs. 1 BRüGEin rückerstattungsrechtlicher Anspruch (§§ 1, 3), auf den ein Land Leistungen bewirkt, geht bis zur Höhe der Leistungen auf das Land über. Sind die Leistungen…
§ 26 BRüGIst ein rückerstattungsrechtlicher Anspruch (§§ 1, 3) teilweise auf einen Dritten übergegangen, so kann jeder der Berechtigten den Anspruch im ganzen geltend…