§ 5 BSI-KritisV
Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
die Sprach- und Datenübertragung;
die Datenspeicherung und -verarbeitung.
Die Sprach- und Datenübertragung wird in den Bereichen Zugang, Übertragung, Vermittlung und Steuerung erbracht.
Die Datenspeicherung und -verarbeitung wird in den Bereichen Housing, IT-Hosting und Vertrauensdienste erbracht.
Im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
den in Anhang 4 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und
den Schwellenwert nach Anhang 4 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten.