Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Prüfungsbereich „Marketing und Medien“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, den Umgang mit sowie die Anwendung von sozialen Medien und das betriebliche Marketing der Kanzlei eigenverantwortlich und zielgruppenorientiert zu entwickeln und nach den Grundlagen des Berufs- und IT-Rechts zu betreuen. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
Entwickeln und Betreuen des Marketings unter Verwendung von Software- und KI-gestützten Marketinginstrumenten,
eigenverantwortliches Betreuen der Kanzleihomepage,
Entwickeln und Betreuen des Kanzleiauftritts, insbesondere in den sozialen Medien sowie
Betreuen von E-Mail-, Print- und Direktmarketing.
marketing-, vertriebs- und medienrechtliche Aspekte,
marketing-, vertriebs- und medienrechtliche Aspekte und
projektbezogenes Beraten von Kunden unter Berücksichtigung von Marketingkonzepten,
projektbezogenes Beraten von Kunden unter Berücksichtigung von Marketingkonzepten,
Gestalten von Marketingmaßnahmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.