Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ nach § 4,
2.
Prüfungsbereich „Informationstechnik und Datenschutz“ nach § 5,