§ 10 Abs. 2 BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
An einer Berufsfachschule gemäß § 45, 104 oder 106 kann die Schülerin oder der Schüler auf Antrag bis zu vier Wochen beurlaubt werden, um Teile der Ausbildung…
§ 19 Abs. 1 FSO SNSchulordnung Fachschule
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag bis zu vier Wochen beurlaubt werden, um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren.
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 SBO SNSchulbesuchsordnung
Die Teilnahme an überbetrieblichen oder besonderen betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, wenn durch die Ausbildungsordnung…
Art. 3 Nr. 2 SN-14105Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung des Berufs des Notfallsanitäters und der Notfallsanitäterin und zur Änderung der Schulordnung Berufliche Gymnasien
„(2) Nach Klassenstufe 11 und Jahrgangsstufe 12 können Schüler, sofern sie die Klassen- oder Jahrgangsstufe nicht wiederholen müssen, auf eigenen Antrag oder…
§ 4 Abs. 3 Nr. 2 SBO SNSchulbesuchsordnung
die Teilnahme am internationalen Schüleraustausch, soweit die obere Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Austausches zugestimmt hat;