§ 16 Abs. 1 BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
Eine Täuschungshandlung liegt vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler es unternimmt, das Ergebnis eines Leistungsnachweises durch das Mitführen, Bereithalten…
§ 19 Abs. 1 FOSO SNSchulordnung Fachoberschule
Eine Täuschungshandlung liegt vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler es unternimmt, das Ergebnis eines Leistungsnachweises durch das Mitführen, Bereithalten…
§ 16 Abs. 1 FSO SNSchulordnung Fachschule
Eine Täuschungshandlung liegt vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler es unternimmt, das Ergebnis eines Leistungsnachweises durch das Mitführen, Bereithalten…
§ 24 Abs. 1 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
Eine Täuschungshandlung liegt vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler es unternimmt, das Ergebnis eines Leistungsnachweises durch das Mitführen, Bereithalten…
§ 27a Abs. 1 SOFS SNSchulordnung Förderschulen
Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht oder der Versuch einer Täuschung unternommen, kann die…