BStrafAktFV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 BStrafAktFVInkrafttretenVerordnung über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Aktenführung im Strafverfahren § 5Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 5