§ 4 BLEBeihÜbertrAnOAnordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 4 BMLEHBeihÜbertrAnOAnordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 3 BMDVBeihÜbertrAnOAnordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
Diese Anordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft.
III. BVABesZustAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 4 BEVBeihAnOAnordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe
Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.