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Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden Wahlvorsteher und Wahlvorstände statt für jeden Wahlkreis für jede Gemeinde eingesetzt. Wieviel Briefwahlvorstände zu bilden sind, um das Ergebnis der Briefwahl noch am Wahltag feststellen zu können, entscheidet der Bürgermeister.
Der Bürgermeister ernennt die Wahlvorsteher für die Briefwahl und deren Stellvertreter und beruft die Beisitzer der Wahlvorstände für die Briefwahl.