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Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden Wahlvorsteher und Wahlvorstände statt für jeden Kreis für jede Gemeinde eingesetzt. Wie viele Briefwahlvorstände zu bilden sind, um das Ergebnis der Briefwahl noch am Wahltag feststellen zu können, bestimmt der Bürgermeister.
Der Bürgermeister ernennt die Wahlvorsteher für die Briefwahl und deren Stellvertreter und beruft die Beisitzer der Wahlvorstände für die Briefwahl.