BTWahlV SL 1980 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 BTWahlV SL 1980Verordnung über die Zuständigkeit zur Bildung der Wahlvorstände für die Wahl zum Deutschen Bundestag Vom 14. Mai 1980§ 2 Der Bürgermeister ernennt die Wahlvorsteher für die Wahlbezirke und deren Stellvertreter und beruft die Beisitzer der Wahlvorstände.§ 2