§ 13 Nr. 3 BuTMedAusbVPrüfungsbereiche
Bild- und Tonproduktion sowie
§ 8 DuPMedAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 9 GiMedAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 BuTMedAusbVPrüfungsbereich Wahlqualifikationen
Produktionsmittel gemäß Aufgabenstellung auszuwählen oder vorzubereiten,
§ 8 KPrüfTechnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: