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Im Sinne dieser Verordnung sind:
BVDV-unverdächtiges Rind:ein Rind, das
mit negativem Ergebnis auf das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVDV) mit einer in der Bekanntmachung der amtlichen Methodensammlung für die Untersuchung der Bovinen Virusdiarrhoe vom 30. Oktober 2008 (BAnz. S. 3999) (amtliche Methodensammlung) beschriebenen Methode untersucht worden ist oder
ein mit negativem Ergebnis mit einer der in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode auf BVDV untersuchtes Kalb geboren hat;
BVDV-unverdächtiger Rinderbestand:ein Bestand mit Rindern, der die Anforderungen der Anlage 1 erfüllt;
persistent BVDV-infiziertes Rind:ein Rind, das mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode mit positivem Ergebnis auf BVDV untersucht worden ist und sowie die Nachkommen eines Rindes nach den Buchstaben a bis c.
das längstens 40 Tage nach der ersten Untersuchung erneut mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode mit positivem Ergebnis auf BVDV untersucht worden ist,
bei dem eine Wiederholungsuntersuchung nach Buchstabe a unterblieben ist oder
das an Mucosal Disease erkrankt ist,
einer der Untersuchungen nach Nummer 1,
aus einem BHV1-freien Rinderbestand stammt oder
Abschnitt I Nummer 1b mit der Maßgabe, dass die blutserologischen Kontrolluntersuchungen so durchzuführen sind, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom…
Im Sinne dieser Verordnung liegen in einem Rinderbestand vor:
stammt (stammen) nicht aus einem Bestand, der in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt ist, und ist im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.