§ 3 JVertrAmtszVerlGGesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 12 Abs. 1 BeamtVGÄndG 1993Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 11 BeamtVG§43Abs3VVerordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.
Art 20 Abs. 1 BeamtVGÄndGGesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1992 in Kraft.
§ 24 Abs. 1 BMinGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 20. September 1949, § 11 jedoch erst vom 1. April 1953 ab in Kraft.