BVerfG, 1 BvR 1088/20Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2020-06-16 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Erfolgloser, da nicht hinreichend begründeter Eilantrag gegen §§ 3 bis 7 des Berliner Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (juris: MietBegrG BE) - auch bei Antrag auf Außervollzugsetzung eines Gesetzes sind Darlegungen zu eigenem schwerem Nachteil des Antragstellers erforderlich
BVerfG, 1 BvR 2843/18Nichtannahmebeschluss v. 2020-06-15 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren hängen ua von einfachrechtlicher Möglichkeit einer Beweisaufnahme ab - Überspannung der Anforderungen an Erfolgsaussichten eines Überprüfungsantrags gem § 44 SGB X (juris: SGB 10) nicht substantiiert dargelegt - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig
BVerfG, 2 BvR 71/20, 2 BvR 72/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-06-15 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Programm der EZB zum Ankauf von Vermögenswerten des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme - CSPP) - Verstoß gegen europäisches Primärrecht nicht ausgeschlossen - allerdings teils unstatthafter Beschwerdegegenstand, teils unzureichende Beschwerdebegründung
BVerfG, 1 BvR 572/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-06-10 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die fachgerichtliche Konkretisierung der Annahme einer Kindeswohlgefährdung bei der Entscheidung über eine vorläufige Sorgerechtsentziehung - Verschaffungsobliegenheit hinsichtlich Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren, die zur hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde notwendig sind - hier: Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels hinreichender Begründung unzulässig
BVerfG, 1 BvR 1182/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-06-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Regelungsanordnung im (hier: sozialgerichtlichen) Eilverfahren idR nicht für voraussichtliche Dauer des Hauptverfahrens bzw den gesamten Streitgegenstand, sondern lediglich zur Verhinderung vollendeter Tatsachen geboten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung einer Grundrechtsverletzung in einer Opferentschädigungssache