BVerfG, 1 BvR 672/19, 1 BvR 797/19, 1 BvR 2832/19Nichtannahmebeschluss v. 2020-05-19 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: unmittelbar gegen § 4a Abs 2 S 2 TVG idF vom 18.12.2018 gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig - vorrangige Anrufung der Fachgerichte geboten
BVerfG, 2 BvR 483/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-05-19 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zu staatlichen Schutzpflichten in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen aufgrund der Durchführung einer strafprozessualen Hauptverhandlung - kein vollkommener Schutz vor jeglichen Gesundheitsgefahren geboten - hier: Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen des Risikos einer Corona-Infektion bereits unzulässig
BVerfG, 2 BvR 993/15, 2 BvR 858/16Nichtannahmebeschluss v. 2020-05-14 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei der Anordnung von Abschiebungshaft - Unzulässigkeit zweier gegen die Nichtaushändigung des Haftantrags bzw dessen unvollständiger Übersetzung gerichteten Verfassungsbeschwerden - Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG nicht hinreichend substantiiert dargelegt
BVerfG, 2 BvR 243/15, 2 BvR 244/15, 2 BvR 2322/15, 2 BvR 2323/15Nichtannahmebeschluss v. 2020-05-14 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beitragspflicht zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) - kein über Senatsbeschluss vom 24.11.2009 (BVerfGE 124, 348) hinausgehender Klärungsbedarf - Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt
BVerfG, 1 BvR 1021/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-05-13 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da teils mangels hinreichender Begründung unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen - Zur Zulässigkeit der Einschränkung grundrechtlich geschützter Freiheiten weniger gefährdeter Menschen zum Zwecke des Infektionsschutzes im Interesse stärker gefährdeter Personengruppen