BVerfG, 1 BvR 794/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-04-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Schließung von Gaststätten durch Allgemeinverfügung in Frankfurt (Oder) betrifft Gastwirtin in Frankfurt am Main ersichtlich nicht
BVerfG, 1 BvR 2674/15Nichtannahmebeschluss v. 2020-04-07 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der gerichtlichen Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - teils Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz in der Hauptsache (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG), teils unzureichende Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
BVerfG, 2 BvR 1838/15Nichtannahmebeschluss v. 2020-04-03 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Maßstäbe des BVerwG für die asylrechtliche Prüfung, ob ein Konvertit Verfolgung wegen der Religion befürchten muss, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (insoweit Bestätigung von BVerwGE 146, 67) - keine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen oder der Religionsfreiheit des Schutzsuchenden - Rechtsanwendung muss allerdings der Bedeutung des Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit in besonderem Maße Rechnung tragen - insb zu Anforderungen an Sachaufklärung und Beweiswürdigung
BVerfG, 2 BvR 1444/19Nichtannahmebeschluss v. 2020-04-01 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: PKH-Versagung bei bereits erfolgreich selbst gestelltem Antrag überschreitet fachgerichtlichen Ermessensspielraum - Verfassungsbeschwerde allerdings mangels ausreichender Begründung (§ 23 Abs 1 S 2, § 92 BVerfGG) und mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässig
BVerfG, 2 BvR 1635/19Nichtannahmebeschluss v. 2020-04-01 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Auslegung von Prozessanträgen - hier: verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Handhabung von Rechtsschutzanträgen eines Strafgefangenen - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung