BVerfG, 2 BvR 2299/15Nichtannahmebeschluss v. 2019-06-19 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte - Rügen einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) bzw des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) unzureichend substantiiert
BVerfG, 2 BvR 2579/17Nichtannahmebeschluss v. 2019-06-19 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung von PKH für eine zivilprozessuale Berufung - mangelnde Substantiierung bei Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen - zudem unzureichende Darlegung einer Grundrechtsverletzung
BVerfG, 2 BvR 834/19Nichtannahmebeschluss v. 2019-06-11 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines PKH-Antrags mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - Frist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht verlängerbar - keine Wiedereinsetzung mangels unverschuldeter Fristversäumnis
BVerfG, 2 BvR 2630/18Nichtannahmebeschluss v. 2019-05-29 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) - Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als tatbestandliche, aber gem § 46 Abs 4 S 2 OWiG gerechtfertigte Körperverletzung - Berücksichtigung eines nach der Tat normierten Rechtfertigungsgrundes (hier: § 46 OWiG nF) gem § 2 Abs 3 StGB im Klageerzwingungsverfahren wegen eines Amtsdelikts
BVerfG, 1 BvR 2403/16Nichtannahmebeschluss v. 2019-05-28 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Beweisantrags (hier: zu Gesundheitsgefährdungen infolge Fluglärm) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren verlangt hinreichende Darlegung, dass die angegriffene Entscheidung auf dem gerügten Verfahrensmangel beruht - sowie zu Anforderungen des Art 6 Abs 1 S 2 MRK an die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen