BVerfG, 2 BvR 2294/18Nichtannahmebeschluss v. 2019-03-27 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 GG) sowie auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung einer Grundrechtsverletzung
BVerfG, 2 BvR 2638/18Nichtannahmebeschluss v. 2019-03-19 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch gegenüber einem Rechtsmittel, dessen Statthaftigkeit zweifelhaft ist (hier: Rechtsbeschwerde gem § 70 Abs 3 Nr 3 FamFG bzgl einer 66-stündigen 5-Punkt-Fixierung) - verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen über die Genehmigung der Fixierung einer untergebrachten Person mit Blick auf hohe Eingriffsschwelle des § 25 PsychKG BW
BVerfG, 1 BvR 1903/18Nichtannahmebeschluss v. 2019-03-18 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis des Rechtssuchenden bzgl der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe - Erfordernis der Rechtswegerschöpfung gebietet Einlegung der Erinnerung gem § 7 BeratHiG, soweit mangelnder Umfang der Beratungshilfegewährung gerügt werden soll
BVerfG, 1 BvR 2331/18Nichtannahmebeschluss v. 2019-03-18 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Plausible Minimalbegründung als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fristgerechtem PKH-Antrag für Verfassungsbeschwerdeverfahren
BVerfG, 1 BvQ 90/18Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2019-03-18 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: unzureichende Begründung bei unterbliebener Vorlage oder Wiedergabe der entscheidungsrelevanten fachgerichtlichen Entscheidungen - zudem mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl familiengerichtlicher Entscheidungen im eA-Verfahren sowie prozessuale Überholung