BVerfG, 2 BvR 941/18Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2018-05-22 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund- und menschenrechtlichen Schutzes der Familie (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 8 EMRK <juris: MRK>) im Aufenthaltsrecht - Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind grds schutz- und förderungswürdig - hier: Eingriff in Elternrecht eines ausreisepflichtigen Ausländers mangels Anerkennung der Vaterschaft für noch ungeborenes Kind nicht substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
BVerfG, 2 BvR 883/18Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2018-05-14 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Verhinderung einer Abschiebung nach Italien: Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung - keine Vorlagepflicht gem Art 267 AEUV in Eilverfahren - hinreichende fachgerichtliche Abwägung der Zumutbarkeit, das Hauptsacheverfahren von Italien aus zu führen
BVerfG, 2 BvR 37/18Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-05-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeitsentscheidung bzgl einer Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung - Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters) durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - Unvollständigkeit der Rspr des EuGH zu Mindestanforderungen des Art 4 GRCh (juris: EUGrdRCh) an Haftbedingungen
BVerfG, 1 BvR 713/18Nichtannahmebeschluss v. 2018-05-03 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit letztinstanzlicher fachgerichtlicher Entscheidung
BVerfG, 1 BvR 2420/15Nichtannahmebeschluss v. 2018-05-02 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Gewährleistung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) und Grenzen eines Anspruchs auf Anhörung gerichtlicher Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) mangels hinreichender Auseinandersetzung mit jenen Grenzen des Anhörungsanspruchs auf Anhörung eines Sachverständigen