BVerfG, 2 BvR 2459/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-03-22 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung von Rechtsmitteln gegen eine Fesselungsanordnung anlässlich der Ausführung eines Sicherungsverwahrten - teils unzureichende Substantiierung - jedoch teilweise verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Fesselungsanordnung sowie bzgl der Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunktes, in dem der Beschwerdeführer von einer Gehörsverletzung Kenntnis erlangte - ggf einfache Erklärung zur Glaubhaftmachung ausreichend
BVerfG, 1 BvR 963/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-03-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Tenorbegründung
BVerfG, 1 BvR 401/17Nichtannahmebeschluss v. 2017-03-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Kindeswohlabträglichkeit des Umgangs des biologischen Vaters mit im Familienverband der rechtlichen Eltern lebenden Kind bei mangelndem Respekt vor Erziehungsvorrang der rechtlichen Eltern - Verfassungsbeschwerde zudem mangels hinreichender Substantiierung (Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen) unzulässig
BVerfG, 2 BvR 483/17Nichtannahmebeschluss v. 2017-03-08 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zur Ausübung amtlicher Funktionen durch ausländische Staatsoberhäupter bzw Regierungsmitglieder fremder Staaten in Deutschland - Versagung der Zustimmung zu Auftritten kein Akt eines Hoheitsträgers gegenüber einem (ausländischen) Bürger, sondern außenpolitische Entscheidung im Rahmen des Prinzips souveräner Gleichheit von Staaten (Art 2 Nr 1 UNCh) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung unmittelbarer Betroffenheit
BVerfG, 1 BvR 2680/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-03-08 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Versagung von PKH bzw Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Darlegung der Erforderlichkeit - zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei mangelnder Rechtswegerschöpfung bzw mangelndem Rechtsschutzbedürfnis bzw unzureichender Substantiierung