BVerfG, 1 BvR 2821/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-05-15 · § 34a Abs 3 BVerfGG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers – Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg durch § 3 Abs 1 S 1, S 3 GießenuaUniKlinErG HE 2005 (siehe BVerfGE 128, 157) - hier: teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung - Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro
BVerfG, 1 BvR 872/10Kammerbeschluss v. 2012-03-08 · § 34a Abs 3 BVerfGG
Versagung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - Aufhebung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz - juris: ELENA-VfG) nicht zur Abhilfe grundrechtswidriger Eingriffe
BVerfG, 2 BvR 1954/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-02-29 · § 34a Abs 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde - Durchsuchung einer Notarkanzlei im Rahmen eines gegen Dritte geführten Steuerstrafverfahrens - Unverhältnismäßigkeit bei milderen Ermittlungsalternativen
BVerfG, 2 BvR 2100/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-02-29 · § 34a Abs 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde - Durchsuchung einer Notarkanzlei im Rahmen eines gegen Dritte geführten Steuerstrafverfahrens - Unverhältnismäßigkeit bei milderen Ermittlungsalternativen
BVerfG, 2 BvC 3/11Beschluss v. 2012-01-31 · § 34a Abs 3 BVerfGG
Teils unzulässige, teils unbegründete Wahlprüfungsbeschwerde gegen Bundestagswahl 2009 hinsichtlich der Einteilung der Wahlbezirke (§ 3 BWahlG) - Zuschnitt der Wahlkreise begründete keinen Wahlfehler - Wahlrechtsgleichheit (Art 38 Abs 1 GG) nicht verletzt - jedoch Anteil der Minderjährigen an Wohnbevölkerung künftig bei Wahlkreiszuschnitt zu berücksichtigen