BVerfG, 2 BvB 1/19Urteil v. 2024-01-23 · § 43 BVerfGG
Ausschluss der NPD (nunmehr "Die Heimat") von der staatlichen Parteienfinanzierung gem § 18 PartG - Zu den Voraussetzungen des "Darauf Ausgerichtetseins" iSd Art 21 Abs 3 S 1 GG - insb kein Erfordernis der Potentialität hinsichtlich der Erreichung der von einer Partei verfolgten, gegen die Schutzgüter des Art 21 Abs 2 GG gerichteten Ziele
BVerfG, 2 BvB 1/13Urteil v. 2017-01-17 · § 43 BVerfGG
Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht erfolgreich - "Darauf Ausgehen" iSd Art 21 Abs 2 S 1 GG setzt Potentialität des verfassungsfeindlichen Handelns einer Partei zur Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele voraus (Änderung der Rspr gegenüber BVerfGE 5, 85 <"KPD-Urteil">) - NPD verfassungsfeindlich, insb planvoll und qualifiziert auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielend, überdies dem Nationalsozialismus wesensverwandt - jedoch fehlende Potentialität der Zielerreichung - Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG)
BVerfG, 2 BvB 1/19Beschluss v. 2023-05-23 · § 43 BVerfGG
Verfahren über den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung (Art 21 Abs 3 GG idF vom 13.07.2017): Durchführung der mündlichen Verhandlung
BVerfG, 2 BvB 1/13Beschluss v. 2015-03-19 · § 43 BVerfGG
Beschluss im NPD-Verbotsverfahren: Zur Abschaltung nachrichtendienstlicher Quellen in der Führungsebene der betroffenen Partei - hier: Anforderung von Darlegungen des Antragstellers zu Quellenabschaltung, zur Sicherung der privilegierten Stellung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sowie zur Quellenfreiheit von Belegen zur Antragsschrift
BVerfG, 2 BvE 11/12Beschluss v. 2013-02-20 · § 43 Abs 1 BVerfGG
Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig - Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und verletzt politische Partei nicht in ihren Rechten - Antrag im Organstreitverfahren mangels hinreichender Substantiierung einer Verletzung von Art 21 Abs 1 GG unzulässig