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Das Bundesverfassungsgericht kann anhängige Verfahren verbinden und verbundene trennen.
Der Verfassungsgerichtshof kann anhängige Verfahren verbinden und verbundene trennen.
Das Gericht kann Verfahren verbinden oder trennen, soweit es dies für sachdienlich hält.
Das Gericht kann durch Beschluß mehrere bei ihm anhängige Verfahren über den gleichen Gegenstand zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden und…
Das Gericht kann durch Beschluss mehrere bei ihm anhängige Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden und wieder trennen. Es kann anordnen,…
Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.