§ 2 Abs. 4 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
1Der Landtag wählt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages den Präsidenten/die Präsidentin und den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin…
§ 5 Abs. 1 BRHGGesetz über den Bundesrechnungshof
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat wählen jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Der Deutsche…
Art 93 Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern; es gliedert sich in zwei Senate. In jeden Senat werden je zur Hälfte vom…
§ 4 Abs. 1 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Präsident, der Vizepräsident, die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sowie ihre Stellvertreter werden vom Landtag in geheimer Wahl ohne…