BVerfG, 2 BvR 2333/11Nichtannahmebeschluss v. 2011-11-21 · § 90 Abs 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten Verfassungsbeschwerde nicht dargetan - hier: Volksabstimmung in Baden-Württemberg über Gesetzesentwurf zur Kündigung der S 21-Finanzierungsverträge
BVerfG, 2 BvR 516/09, 2 BvR 535/09Nichtannahmebeschluss v. 2011-11-21 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - hier: Zur Frage der Staatshaftung wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht im Zusammenhang mit der Einführung des sog. "Dosenpfandes" (Pfandregelung für Getränkeeinwegverpackungen) - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fachgerichte
BVerfG, 1 BvR 3155/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2011-11-17 · § 90 Abs 1 BVerfGG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz - hier: erstinstanzliche Entscheidung in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit 18 Jahre nach Einleitung des Verfahrens - unzureichende Verfahrensförderung bei ca. zweijährigem Verfahrensstillstand - Gegenstandswertfestsetzung auf 50.000 Euro
BVerfG, 2 BvR 2407/10Nichtannahmebeschluss v. 2011-10-25 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge (§ 33a StPO iVm § 120 Abs 1 StVollzG) - Mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch Gericht
BVerfG, 2 BvC 11/10Beschluss v. 2011-10-18 · § 90 BVerfGG
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - Unzulässigkeit einer auf eine Bundestagswahl bezogenen Verfassungsbeschwerde auch nach Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens