BVerfG, 2 BvL 13/18 - Vz 2/25Beschwerdekammerbeschluss v. 2025-11-17 · § 97b Abs 1 S 1 BVerfGG
Beschwerdekammerbeschluss: Erfolglose Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Normenkontrollverfahrens zur Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein - lange Verfahrensdauer von über sieben Jahren durch Sachgründe gerechtfertigt
BVerfG, 2 BvC 25/23 - Vz 1/25Beschwerdekammerbeschluss v. 2025-06-23 · § 97b Abs 1 S 1 BVerfGG
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens von ca 20 Monaten - Spielraum bei Entscheidung über Reihenfolge der Bearbeitung anhängiger Verfahren nicht überschritten
BVerfG, 2 BvR 1089/18 - Vz 2/19Beschwerdekammerbeschluss v. 2019-05-27 · § 97b Abs 1 S 1 BVerfGG
Verwerfung einer unzulässigen Verzögerungsbeschwerde: Dauer des fachgerichtlichen Verfahrens kein statthafter Gegenstand im Verzögerungsbeschwerdeverfahren - Verzögerungsrüge als Zulässigkeitsvoraussetzung der Verzögerungsbeschwerde - zudem auch in der Sache keine überlange Verfahrensdauer erkennbar
BVerfG, 2 BvR 289/10 - Vz 10/16Beschwerdekammerbeschluss v. 2018-03-22 · § 97b Abs 1 S 1 BVerfGG
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde: Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde mit Blick auf vorrangige Behandlung von Pilotverfahren gerechtfertigt - Dauer der Pilotverfahren von ca sechs Jahren und vier Monaten mit Blick auf besondere Umstände im Berichterstatterdezernat (hohe Belastung mit umfangreichen und arbeitsaufwendigen steuerrechtlichen Verfahren) im Ergebnis nicht zu beanstanden
BVerfG, 1 BvR 1148/15 - Vz 2/17, 1 BvR 1230/15 - Vz 3/17, 1 BvR 1738/15 - Vz 6/17, 1 BvR 1852/15 - Vz 7/17Beschwerdekammerbeschluss v. 2017-09-27 · § 97b Abs 2 S 2 BVerfGG
Beschwerdekammerbeschluss: Gründe der Prozessökonomie können Aufschub der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden mit Blick auf eine spätere Verfahrensverbindung rechtfertigen - Verwerfung mehrerer unzureichend begründeter, mithin unzulässiger Verzögerungsbeschwerden - Ausschluss der Berichterstatterin der zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren von der Mitwirkung an der Beschwerdekammerentscheidung gem § 97c Abs 2 BVerfGG