Art. 45 Abs. 2 Buchst. b BMRVERORDNUNG (EU) 2016/1011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
sie veröffentlicht die Entscheidung in Einklang mit nationalem Recht in anonymisierter Fassung, wenn diese anonyme Fassung einen wirksamen Schutz der…
§ 30 Abs. 1 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in geheimer Beratung nach seiner freien, aus dem Inhalt der Verhandlung und dem Ergebnis der Beweisaufnahme geschöpften…
§ 32 Abs. 5 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht kann die Entscheidung über die einstweilige Anordnung oder über den Widerspruch ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist…
§ 59 Abs. 4 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Eine Ausfertigung des Urteils mit Gründen ist dem Bundespräsidenten, dem Bundestag und der Bundesregierung zu übersenden.
§ 6 Abs. 1 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs werden, soweit sie nicht lediglich formaler Natur sind, auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs…