Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs werden, soweit sie nicht lediglich formaler Natur sind, auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht. Dem Präsidenten oder der Präsidentin obliegt, ihnen nichtamtliche Leitsätze, ein Verzeichnis der angewendeten Vorschriften sowie der maßgeblichen Stichworte beizufügen.
Ihnen obliegt die Information der Öffentlichkeit.
Verlautbarungen des Verfassungsgerichtshofs sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten; ihre Herausgabe veranlasst der Präsident oder die Präsidentin. Soweit sie Entscheidungen betreffen, sind sie erst hinauszugeben, wenn sie verkündet sind oder davon auszugehen ist, dass sie den Beteiligten zugegangen sind. Zweiter Teil Besetzung des Verfassungsgerichtshofs