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Nach Eingang der Sache bestellt der Präsident oder die Präsidentin, sofern dies für die weitere Bearbeitung zweckmäßig ist, wer in dem Verfahren Bericht erstattet. Es können auch mehrere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bestimmt werden, die Bericht erstatten. Die Bestellung erfolgt nach dem Mitwirkungsplan, der vom Verfassungsgerichtshof für das jeweilige Kalenderjahr zu beschließen ist.