§ 12a Abs. 1 SN-21163Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Den Vorsitz der Beschwerdekammer führt das dienstälteste Kammermitglied.
§ 39 BVerfGGO 2015In den Kammern führen, soweit sie ihnen angehören, der Präsident und der Vizepräsident, im Übrigen das jeweils dienstälteste, bei gleichem Dienstalter das…
Art. 11 Abs. 2 32009R0874Jeder Beschwerdekammer gehören fachkundige und rechtskundige Mitglieder an; Artikel 6 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Der Vorsitzende ist ein…
§ 45 Abs. 3 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Die Mitglieder der Beschwerdekammer werden durch die übrigen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Berücksichtigung der Stellvertreter vertreten. Das…
Art. 1 Abs. 3 SN-12748Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Die Mitglieder der Beschwerdekammer werden durch die übrigen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Berücksichtigung der Stellvertreter vertreten. Das…