BVLAÜV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BVLAÜVInkrafttretenVerordnung zur Übertragung von Aufgaben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 1Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1Schlussformel