§ 3 BVLÜVDem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach übertragen.
IV. Nr. 1 BMVgZVersAnOAnordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung
in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst auszuüben,
§ 1 Nr. 7 ZustÜVOJu SNZuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz
die Ermächtigung nach § 219 Abs. 2 Satz 1 BauGB;
§ 1 Nr. 3 BliwaVZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Vertriebs von Blindenwaren Vom 12. September 1991
die Überwachung nach § 7 BliwaG
§ 1 Nr. 1 BALMÜVVerordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesamt für Logistik und Mobilität
Rechtsverordnungen nach § 3a Absatz 2 Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes,