§ 7 Abs. 1 SächsGVEVOSächsische Gerichtsvollzieherentschädigungsverordnung
Die Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich des Absatzes…
Art. 6 Abs. 1 SN-10183Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Änderung von Verordnungen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen…
§ 9 Abs. 2 GVVergVOVerordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieher-Vergütungsverordnung - GVVergVO) Vom 22. November 2012
Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Abgeltung von Bürokosten im Gerichtsvollzieherdienst vom 29. Oktober 1975 (Amtsbl. S. 1297), zuletzt geändert durch die…
§ 6 NRW-33523Verordnung über die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten der Justiz (Justizvollstreckungsbeamtendienstverordnung)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Justizvollstreckungsbeamtendienstverordnung vom 4. Juni 2019 (GV. NRW. S.…