BVSAuflG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 BVSAuflGGesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz§ 2 Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.§ 2