§ 1 Nr. 1 GedStNBremmAÜV SLVerordnung zur Übertragung von Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge, der Instandhaltung und Instandsetzung verwaister jüdischer Friedhöfe und der Gedenkstätte „Ehemaliges Gestapo-Lager Neue Bremm“ auf das Landesamt für Soziales Vom 7. Februar 2014
die Kriegsgräberfürsorge nach dem Gräbergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98) in der jeweils geltenden Fassung,
§ 2 Abs. 4 BestattVOVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsverordnung - BestattVO -) Vom 15. Juni 2021
Die Abrechnung erfolgt für das jeweilige Wirtschaftsjahr.
§ 10 Abs. 4 GräbGGesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Der Bund erstattet den Ländern die auf die Gräber nach § 1 Absatz 2 entfallenden Aufwendungen für die Anlegung, Instandsetzung und Pflege nach § 5 Absatz 3, die…