II. BVwAÜbZustAnOAnordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Übernahme von Deutschen und Volksdeutschen in das Bundesgebiet
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
III. BVwAKDVerwAnOAnordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesamt bei der Ermittlung anerkannter Kriegsdienstverweigerer, die sich der Zivildienstüberwachung entziehen
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
III. BVwAWehrpflAnOAnordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
III. BVABesZustAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
II. BMFlüJubAnOAnordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.